Überprüfen Sie, inwieweit Ihre Praxis den Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 entspricht.

Welche Vorteile bietet die Mitgliedschaft in der DGDG?

Dort wo andere aufhören fängt die DGDG erst an.

Das Bereitstellen von Mustern und Handlungsanweisungen hat noch nirgendwo die Anforderungen des Datenschutzes erfüllt.

Die DGDG bietet ihren Mitgliedern folgende Vorteile:

  • Die DGDG ist ein sehr spezialisierter Zusammenschluss von Ärzten, Juristen, IT-Spezialisten und Unternehmern aus der Gesundheitsbranche.
  • Diese sind bereits seit Jahren in ihren jeweiligen Fachgebieten tätig.
  • Die DGDG ist auf Arztpraxen und Unternehmen im Gesundheitswesen spezialisiert. Sie bietet ihre Leistungen nur dort an.
  • Die DGDG betreibt für ihre Mitglieder Lobbyarbeit im Bereich Datenschutz und setzt sich gegenüber Behörden für ihre Mitglieder ein.
  • Die DGDG bietet ihren Mitgliedern pragmatische, kostengünstige und rechtssichere Lösungen im Datenschutz.
  • Durch die hohe Spezialisierung fällt auf Seiten der Arztpraxen besonders wenig Aufwand an.
  • Schutz vor Bußgeldern der Datenschutzaufsichtsbehörden (können Bußgelder i. H. v. bis zu 4% des Jahresumsatzes verhängen).
  • Abwehr von Schadensersatz-, Schmerzensgeld- und Unterlassungsansprüchen.
  • Schulung von Mitarbeitern durch die DGDG.
  • Die Anpassung auf das neue Datenschutzrecht erfolgt für jedes Mitglied individuell und nicht mit Vorlagen „Pi mal Daumen“.
  • Die DGDG verfolgt die Entwicklungen im Datenschutz auf europäischer, deutscher und Länderebene und hat den Blick auf Gesetzgeber, Aufsichtspraxis und Rechtsprechung.
  • Alle Entwicklungen werden unverzüglich in die Unterlagen der Mitglieder eingearbeitet – bei Chancen und Risiken informieren wir unsere Mitglieder.
  • Die Einhaltung des Datenschutzes ist mehr als die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Der Verlust von Daten kann das ganze Unternehmen gefährden. Ein unberechtigter Zugriff auf Patientendaten schädigt die Reputation. Ein guter Datenschutz schafft Vertrauen bei Patienten und wird mit dem Siegel der DGDG bestätigt.